IFAB beschließt Regeländerungen für Saison 2020/2021

1. Juni 2020 | News | BY Gero Lange

News | Das International Football Association Board (IFAB) hat die Regeländerungen für die kommende Spielzeit bekannt gegeben.

Normalerweise treten die neuen Regeln immer zum 1. Juni in Kraft, aufgrund der Corona-Pandemie dürfen allerdings alle unterbrochenen Wettbewerbe mit den alten Regeln beendet werden.

Wie der Kicker berichtet, hat das IFAB bei den Regeländerungen diesmal nur Regeln angepasst, eine gänzlich neue Regelung gibt es nicht.

Die wichtigsten Regeländerungen sehen wie folgt aus: Vor dem Elfmeterschießen werden ausgesprochene Verwarnungen gelöscht, sieht ein Spieler also während des Elfmeterschießens die zweite Gelbe Karte, fliegt er trotzdem nicht vom Platz. Die Begründung des IFAB ist, dass das Elfmeterschießen „nicht mehr zum Spiel gehört“.

In Sachen Handspiel verläuft die Grenze zwischen Schulter und Arm ab sofort am unteren Ende der Achselhöhle, bei angelegtem Arm auf der Höhe der Achselhöhle. Hiermit grenzt das IFAB ab, was zur Schulter (nicht strafbar) und was zum Arm (möglicherweise strafbar) gehört.

Werden aktuell jegliche Tore, in deren Entstehung ein Handspiel der angreifenden Mannschaft zu erkennen ist, aberkannt, sind es in Zukunft nur noch Handspiele, auf die „umgehend“ ein Tor oder eine Torchance folgt, die geahndet werden. Wird nach dem Handspiel erst „per Pass oder Dribbling weitergespielt“ oder „mehrere Pässe“ aneinandergereiht, ist das Handspiel nicht mehr strafbar.

Bekommt ein im Abseits stehender Angreifer den Ball vom Verteidiger durch ein absichtliches Handspiel zugespielt, ist das Abseits aufgehoben.

Beim Elfmeter wird ein Vergehen des Torwarts nicht geahndet, wenn der Elfmeter ohne Einfluss des Torhüters drüber, daneben oder ans Aluminium geschossen wird, außer, der Schütze wurde „eindeutig gestört“. Zudem werden Torhüter bei Vergehen zunächst ermahnt und sehen nicht gleich gelb.

Bei gleichzeitigem Regelverstoß von Torhüter und Schütze wird nur letzterer bestraft. In diesem Fall „ist der Elfmeterschütze zu verwarnen, da sein unzulässiges Antäuschen zum Vergehen des Torhüters geführt hat“, schreibt das IFAB.

Weiterhin darf der VAR demnächst nicht nur den Schiedsrichter auf eine klare Fehlentscheidung aufmerksam machen, sondern auch eine alternative Entscheidung empfehlen, was bislang nicht möglich war.

Torhüter dürfen nach wie vor den Ball bei einem selbst ausgeführten Freistoß, Abstoß, etc. nicht zweimal unmittelbar hintereinander berühren, sowohl mit der Hand als auch dem Fuß. Zwischen zwei Kontakten des Torhüters muss ein anderer Spieler den Ball berührt haben. Neu ist, dass ein Torwart bei Verstoß gegen diese Regel auch mit Gelb oder Rot sanktioniert werden kann, wenn er damit ein Gegentor oder eine offensichtliche Torchance verhindert.

Zudem ändert sich die Vorteilsregelung. Wenn der Schiedsrichter zukünftig bei einem Vergehen Vorteil laufen lässt, oder der Freistoß schnell ausgeführt wird, gibt es nachträglich keine gelbe Karte mehr. Außer das Vergehen war ein derart hartes Foul, das dieses an sich gelb- oder rotwürdig war.

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Gero Lange

(ALBERTO PIZZOLI/AFP via Getty Images)

Gero Lange

Fußballbegeistert seit der Heim-WM 2006. Großer Fan von Spektakelfußball mit vielen schönen Toren, am liebsten aus der Distanz. Seit 2020 bei 90PLUS


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